Allgemeine Geschäftsbestimmungen

§ 1 Anmeldung

Anmeldung bitte ausschließlich schriftlich per Online Formular der Tourenseite, per Email oder per Post spätestens 4 Wochen vor Tourenbeginn. Kurzfristige Anmeldungen sind jederzeit möglich, sofern noch Restplätze zur Verfügung stehen. Da ich nur mit Kleingruppen unterwegs bin, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung. Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Zu einer Veranstaltung kann sich jeder anmelden, der mindestens 18 Jahre alt ist und rechtmäßig geschäftsfähig ist. Bei Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.

§ 2 Zahlungsmodalitäten

Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung bekommen Sie per Mail Ihre Anmeldebestätigung sowie die Rechnung. Ich bitte um Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen. Erst dann ist Ihre Anmeldung für beide Seiten verbindlich.  

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich incl. 19% MwSt.

§ 4 Rücktritt und Stornokosten

Es ist jederzeit möglich von der Veranstaltung zurückzutreten. Eine Rücktritt ist in schriftlicher Form an den Veranstalter zu richten. Tritt der Gast von der Veranstaltung zurück, treten folgende Stornokosten in Kraft:

Storno bis 30 Tage vor der Veranstaltung

150,- € oder min. 15 % vom Veranstaltungspreis

Storno Tag 29 - bis Tag 15

30 % vom Veranstaltungspreis

Storno Tag 14 - bis Tag  6

60 % vom Veranstaltungspreis

Storno ab 5 Tage 

90 % vom Veranstaltungspreis

Nichterscheinen am Tag der Tour

100 % vom Veranstaltungspreis

Der Veranstalter empfiehlt daher eine Reisrücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 5 Teilnehmerzahl

Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt das Angebot abzusagen, bzw. Ihnen ein anderes attraktives Angebot zu erstellen, bei dem sich schon mehrere Teilnehmer angemeldet haben. Wenn Sie dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen wollen, erstattet Ihnen der Veranstalter Ihren bereits gezahlten Betrag selbstverständlich in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, wird der Veranstalter ein neu errechnetes Angebot unterbreiten. Sind Sie mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden kommt ein neuer Vertrag zu Stande.

§ 6 Programmänderung vor Beginn der Veranstaltung

Das Angebot wird bei jeder Witterung durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse das Programm zu ändern oder abzusagen. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet, Minderkosten zurückerstattet.

§ 7 Mangelnde körperliche Voraussetzung

Bei den angebotenen Bergsportaktivitäten kann jeder teilnehmen der die körperlichen und konditionellen Voraussetzungen mitbringt. Die genauen Voraussetzungen sind im jeweiligen Bergsportprogramm beschrieben. Der Bergwanderführer / Veranstalter ist dazu berechtigt, Teilnehmer vor und während der Aktivität,  die die körperlichen Anforderungen nicht erfüllen, im Sinne der Sicherheit der anderen Gäste, von der Aktivität auszuschließen. In diesem Fall besteht keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.

§ 8  Ausrüstung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei unzureichender Ausrüstung im Sinne der Sicherheit der anderen Gäste von der Tour auszuschließen. Der Veranstalter ist gesetzlich dazu verpflichtet vor der Tour die Teilnehmer auf eine ausreichende und komplette Ausrüstung zu überprüfen.

§ 9 Versicherung

Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind durch den Veranstalter nicht versichert. Ich empfehle daher eine Kranken und Unfallversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen, die je nach Durchführungsort auch im Ausland Gültigkeit hat. Der Veranstalter selbst ist natürlich gemäß dem Bergsportführergesetz ausreichend Unfall und Haftpflichtversichert.

§ 10 Risiken im Gebirge

Meine Aktivitäten sind Outdooraktivitäten und deswegen mit Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Bergerfolge kann der Veranstalter keine Garantie übernehmen. Der Veranstalter entscheidet allein über die Machbarkeit oder den Abbruch einer Tour oder einer Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmer.

§ 11 Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art bei bergsteigerischen Aktivitäten im Sommer und Winter sowie bei der Teilnahme einer Aktivität im Seilgarten oder bei Outdoortrainings. Leistungen, die bedingt durch das Wetter, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen nicht erbracht werden können, und auf den Veranstalter keinen Einfluss haben, sind nicht regresspflichtig. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgen der Anweisungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung! Der Veranstalter weißt ausdrücklich darauf hin, dass jede Art von Bewegung in der Natur ein gewisses Restrisiko mit sich bringt. Mit der Buchung Ihres Angebotes bestätigt jeder Teilnehmer eine weitgehende Eigenverantwortlichkeit und Sie akzeptieren das Restrisiko.

§ 12 Bilder Fotos

Alle gemachten Bilder des Veranstalters auf den Touren können für Werbezwecke genutzt werden. Die Bildrechte gehören einzig und allein dem Veranstalter.

§ 13 Veranstalter

Veranstalter ist Marcel Löwy mit Sitz in Glemser Straße 16, 72555 Metzingen , Deutschland.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck. Es wird deutsches Recht vereinbart, so dass der Vertrag per Rechtswahl deutschem Recht unterliegt. 

§ 15 Salvatorische Klausel

Bei einer ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder bei späterem Verlust ihrer Rechtswirksamkeit soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Geltung. 

 
 
 
 
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